Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

4MSysteme GmbH
Gmünder Str. 65
73614 Schorndorf

Vertreten durch:

Michael Pabst

Michael Schack

Kontakt:

Telefon: +49 7181 9853084
E-Mail: kontakt@4msysteme.de

Registereintrag:

Eintragung im Handelsregister.
Registergericht:Stuttgart
Registernummer: HRB 755041

Umsatzsteuer:

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE303807802

Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung

Name und Sitz des Versicherers:
Allianz Versicherungs- Aktiengesellschaft
10900 Berlin

Geltungsraum der Versicherung: Deutschland

Verantwortlicher im Sinne von § 18 Abs. 2 MStV:

Michael Schack
Gmünder Straße 65
73614 Schorndorf

Streitschlichtung

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Haftung für Inhalte

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Urheberrecht

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Allgemeine
Geschäfts­bedingungen (AGB)

1. Allgemeine Bestimmungen

(1) Die Vertragsbedingungen gelten für den Auftrag zwischen dem Auftraggeber und der 4MSyteme GmbH, soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart oder durch Gesetz zwingend geregelt ist.

(2) Bestandteil der vertraglichen Beziehungen zwischen uns und dem Auftraggeber/ Besteller sind die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dies gilt bei laufenden Geschäftsverbindungen auch im Falle fernschriftlichen oder telefonischen Vertragsabschlusses.

Von diesen Bedingungen abweichende Einkaufsbedingungen oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers/ Auftraggebers sind nur im Einzelfall gültig und auch nur dann, wenn dies ausdrücklich schriftlich bestätigt worden ist. Eine Vertragserfüllung durch uns ersetzt diese schriftliche Bestätigung nicht.

(3) Der Vertrag kommt erst mit dem Zugang der Bestellung zustande.

Bis dahin sind alle Angebote freibleibend und unverbindlich.

(4) Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die 4MSysteme GmbH.

2. Umfang und Ausführung des Auftrags

(1) Gegenstand des Auftrags ist die Beratung, Betreuung und Dienstleistung gem. Vertrag in Form des Angebotes und des Pflichtenheftes. Ein bestimmter Erfolg, insbesondere ein etwa erwartetes Ergebnis, z.B. in Form einer erfolgreichen (Re-)Zertifizierung kann nicht gewährleistet werden.

(2) Der Auftrag wird nach den Grundsätzen der Arbeit eines ordentlichen Beraters und Dienstleisters unparteiisch sowie nach bestem Wissen und Gewissen ausgeführt.

(3) Soweit es notwendig oder zweckmäßig ist, kann sich die 4MSysteme GmbH zur Durchführung des Auftrags der Hilfe sachverständiger Personen bedienen.

(4) Die Dienstleistung der 4MSysteme GmbH ist in der Bestimmung der Arbeitszeit frei und nimmt in dieser Hinsicht Rücksprache mit dem Auftraggeber zur Abstimmung der Termine.

(5) Die 4MSysteme GmbH verpflichtet sich, sich auf dem Gebiet, das seine Beratungs- und Dienstleistungstätigkeit umfaßt, weiterzubilden und sich jederzeit über einschlägige Veränderungen seines Fachgebietes zu informieren.

3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat Sorge dafür zu tragen, dass:

· der 4MSysteme GmbH alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Auskünfte und Unterlagen bereitgestellt werden und

· die Prüfung der zugesandten Entwürfe oder Dokumente rechtzeitig geschieht und Änderungen dem Auftragnehmer rechtzeitig zugehen.

4. Auskünfte der 4MSysteme GmbH

Die 4MSysteme GmbH wird die Dokumentation mittels elektronischer Medien (EDV) in digitaler Form erstellen. Mündliche Erklärungen über den Fortgang der Dokumentation oder die erzielten oder zu erwartenden Ergebnisse dienen nur der Erläuterung und sind dann ohne Verbindlichkeit, wenn Sie nicht schriftlich gegenbestätigt werden.

5. Urheberrechtsschutz

Der Auftraggeber hat die im Rahmen des Auftrages gefertigte Dokumentation in Form von Handbuch, Anweisungen, Formularen und sonstigen Einzelheiten nur für den Zweck zu verwenden, für den es gedacht ist. Eine Weitergabe der Dokumentation an Dritte, ohne dass ein berechtigtes Interesse des Auftraggebers an dieser Weitergabe vorliegt, ist nur mit Einwilligung der 4MSysteme GmbH gestattet. Eine Veröffentlichung oder gleichartige Verwendung bedarf in jedem Fall der Einwilligung.

6. Mängelbeseitigung

(1) Weist die Dokumentation Mängel auf, so hat der Auftraggeber das Recht, die Beseitigung dieser Mängel zu verlangen. Die Kosten der Mängelbeseitigung trägt die 4MSysteme GmbH, soweit sie nicht die betriebliche Umsetzung betreffen, sondern ausschließlich die Dokumentation. Ansprüche des Auftraggebers auf Wandlung oder Minderung sind ausgeschlossen.

(2) Den Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muss der Auftraggeber unverzüglich nach Empfang der Dokumentation schriftlich geltend machen.

(3) Offenbare Unrichtigkeiten, wie z.B. Schreibfehler, Rechenfehler und ähnliche Mängel, die in der Dokumentation enthalten sind, kann die 4MSysteme GmbH jederzeit berichtigen.

7. Haftung und Haftungsbegrenzung

(1) Die 4MSysteme GmbH haftet höchstens bis zu 50 % des gesamten Auftrages und auch nur dann, wenn die Berufshaftpflichtversicherung dies ausdrücklich bestätigt. Seitens des 4MSysteme GmbH besteht eine Berufshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden.

(2) Die Haftung begrenzt sich auf die schriftliche und per elektronischer Medien erstellte Dokumentation incl. der Berichterstellung des unabhängigen Zertifizierers und der daraus evtl. erforderlichen Dokumentationskorrektur.

(3) Der Berater haftet nicht für Belange, die sich aus der nicht korrekten innerbetrieblichen Umsetzung der Dokumentation ergeben. Hierfür hat der Auftraggeber Sorge zu tragen.

(4) Ein Schadensersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten geltend gemacht werden. Der Anspruch erlischt, wenn nicht innerhalb einer Frist von sechs Monaten, seit der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung, Klage seitens des Auftraggebers erhoben wird.

8. Ausfertigung der Dokumentation

Der Auftraggeber hat Anspruch auf einmalige, elektronisch gespeicherte Ausfertigung der Gesamtdokumentation.

9. Geheimhaltung und Schweigepflicht

Die 4MSysteme GmbH ist verpflichtet, über alle ihrer Natur nach vertraulichen Kenntnisse, welche die geschäftlichen und betrieblichen Angelegenheiten betreffen und die sie bei der Ausübung seiner Tätigkeit erlangt hat, Stillschweigen zu bewahren, auch nach Beendigung des Vertrages. Sie darf solche Kenntnisse weder Dritten unbefugt mitteilen noch zum Schaden anderer oder zu ihrem oder zum Nutzen anderer unbefugt verwerten.

10. Kündigung des Vertragsverhältnisses

(1) Auftraggeber und Auftragnehmer können den Vertrag nur aus wichtigen Gründen, mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten, kündigen.

(2) Kündigt der Auftraggeber aus Gründen, die er zu vertreten hat, so behält die 4MSysteme GmbH den Anspruch auf die ganze vertragliche Vergütung abzüglich der Aufwendungen, die er infolge der Aufhebung des Vertrages tatsächlich erspart hat (Fahrtkosten, Erstellung der Dokumentation, Durchführung Audit o.ä.).

(3) Kündigt die 4MSysteme GmbH aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so besteht Anspruch auf die ganze vertragliche Vergütung gemäß Abschnitt 2.

(4) Kündigt der Auftraggeber aus einem wichtigen Grunde, der auf vertragswidrigem Verhalten der 4MSysteme GmbH beruht, so besteht nur Anspruch auf Vergütung für die bisher geleisteten Arbeiten. Weitergehende Schadensersatzansprüche der 4MSysteme GmbH bleiben unberührt.

11. Abnahmeverzug, Verweigerung der Mitwirkung

Kommt der Auftraggeber trotz entsprechender Mitteilung der 4MSysteme GmbH mit der Abnahme der angebotenen Leistung in Verzug oder unterlässt der Auftraggeber eine ihm nach Position 3 oder sonst obliegende Mitwirkung, so ist die 4MSysteme GmbH zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Die Ansprüche richten sich nach Absatz 10 Punkt 2. Die Ansprüche der 4MSysteme GmbH auf Ersatz, der ihr durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen sowie eines etwa verursachten weiteren Schadens bleiben unberührt.

12. Vergütung und Spesen

(1) Die 4MSysteme GmbH erhält ein Honorar nach der vertraglichen Vereinbarung. Sie hat daneben Anspruch auf Ersatz der Auslagen, soweit dies vereinbart worden ist.

(2) Eine Beanstandung der Arbeiten der 4MSysteme GmbH berechtigt nicht dazu, Vergütung oder Auslagenersatz zurückzubehalten. Eine Aufrechnung gegen solche Forderungen ist ausgeschlossen.

(3) Für Reisetätigkeiten außerhalb des Wohnsitzes des Auftraggebers erhält die 4MSysteme GmbH aufgrund einer von Ihr, jeweils anzufertigender Aufstellung die ausgewiesenen Fahrtkosten.

(4) Für außergewöhnliche Leistungen, z.B. die Erstellung umfangreicher Gutachten, aufwendige Schulungsveranstaltungen, betriebliche Audits bei Zulieferanten, mehrtägige Reisen bzw. Auslandsaufenthalte erfolgt zusätzliche Honorierung gem. gesonderter, von Fall zu Fall zu treffender Vereinbarung.

13. Herausgabe von Unterlagen

(1) Nach Befriedigung ihrer Ansprüche aus dem Auftrag hat die 4MSysteme GmbH auf Verlangen des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die sie aus Anlass ihrer Tätigkeit für die Durchführung des Auftrages erhalten hat.

Dies gilt jedoch nicht für:

– Schriftwechsel zwischen der 4MSysteme GmbH und dem Auftraggeber

– Schriftstücke, die der Auftraggeber in Urschrift oder Abschrift bereits besitzt.

Die 4MSysteme GmbH kann von Unterlagen, die sie im Rahmen des Auftrages für den Auftraggeber erstellt hat (Handbücher, Anweisungen, Formulare, Statistiken o.ä.), Ablichtungen oder elektronische Kopien anfertigen und zurückbehalten.

(2) Die 4MSysteme GmbH bewahrt Aufzeichnungen, Ablichtungen und elektronischen Kopien, die sich auf die Beratung/ Dienstleistung beziehen, fünf Jahre auf. Diese dienen ausschließlich dem Zweck, im Rahmen weiterer Verträge Aktualisierung oder Neuerstellung der Dokumente sowie die Betreuung durchzuführen.

14. Schriftform

Änderungen und Ergänzungen zu diesen Geschäftsbedingungen sowie Kündigungen nach Abschnitt 10 bedürfen der Schriftform.

15. Teilnichtigkeit

Sind einzelne Bestimmungen des Vertrages und der Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen des Vertrages und der Geschäftsbedingungen.

16. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist der Sitz der 4MSysteme GmbH zur Zeit der Klageerhebung.

Stand: Januar 2016

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