4MSysteme

Dienstleistungen mit System

4MSysteme GmbH ist eine praxisnahe Beratungsgesellschaft für Dienstleistungen in den Bereichen Managementsysteme und externe Beauftragungen. 

Beratung Manage­mentsysteme & gesetzlich geforderte Beauftragte

individuell und pragmatisch

Wir beraten und begleiten unsere Kunden bei der Einführung und Verbesserung von Managementsystemen. Außerdem stellen wir bei unseren Kunden die gesetzlich geforderten Beauftragten. Wir stehen für eine vertrauensvolle Unternehmens­beratung mit langjähriger Erfahrung und intensiven Kundenbeziehungen. 4MSysteme GmbH steht für qualifizierte Unternehmensberatung. Wir betreuen und unterstützen Sie bei sämtlichen Abläufen und Strukturen Ihres Unternehmens.

Unsere Experten verfügen über die erforderlichen Branchenkenntnisse und wertvolles KnowHow in der Industrie und dem Dienstleistungssektor. Dadurch können Sie Ihre Erfahrungen sinnvoll einbringen, um Managementsysteme zu verwirklichen.

Mit einer kompetenten, unabhängigen Begleitung durch unsere erfahrenden Experten schaffen Sie ein Arbeitsumfeld, in dem Sicherheit großgeschrieben wird – für den Schutz Ihres Personals und für Ihren wirtschaftlichen Erfolg.
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Management­systeme

Qualitäts­management

DIN EN ISO 9001
IATF 16949 & VDA 6.1
DIN EN ISO 27001
DIN 77200

Umwelt­management

DIN EN ISO 14001
Entsorgungsfachbetrieb
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Energie­management

DIN EN ISO 50001
DIN EN 16247-1 (EDL-G)
Alternatives System nach SpaEfV (Anlage 2)

Arbeitsschutz­management

DIN EN 45001
Sicherheit Certificate Contractoren (SCC)
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Beauftragungen 

Fachkraft für Arbeitssicherheit

Jedes Unternehmen mit Mitarbeitern muss gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) die Betreuung umsetzen. Die Anforderungen sind in der DGUV Vorschrift 2 konkretisiert.

Brandschutz­beauftragter­

Diese müssen entweder aufgrund des Baurechts oder aufgrund von Genehmigungen bestellt werden. Zwischenzeitlich fordern aber auch Versicherungen von Unternehmen die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten.

Gefahrgut­beauftragter

Diese Pflicht ergibt sich aus § 3 Abs. 1 Nr. 14 des Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG) i. V. m. § 3 der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV).

Datenschutz­beauftragter

Für Unternehmen gilt gemäß DSGVO Artikel 37 Abs. 1 bzw. BDSG § 38, wenn mindestens 20 Personen mit der automatisierten Verarbeitung von personenbezogenen Daten beauftragt sind, ist ein Datenschutzbeauftragter zu bestellen.

Abfall­beauftragter
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Die Pflicht zur Bestellung ergibt sich aus den §§ 59, 60 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG).

Management­system­beauftragte (QMB / UMB / EnB)­

Dieses ist zwar keine Pflicht mehr, aber in der operativen Praxis haben sie sich bewährt. 

Unsere Kunden stammen aus folgenden Branchen

  • Gebäudereiniger & Facility Management
  • Oberflächenbehandlung (Galvaniken, Eloxal, Pulverbeschichter)
  • Metallbearbeitung (unter anderem: Dreherei & Maschinenbau)
  • Elektrotechnik
  • Chemikalienhersteller & chemische Industrie im Allgemeinen
  • Sicherheitsdienste
  • Lebensmittelindustrie
  • Pharmaindustrie
  • Entsorger
  • Druckgewerbe
  • Messebau
  • Großhandel
  • Kunststoffindustrie

Sie möchten sich gerne beraten lassen?

Wir helfen Ihnen gerne telefonisch
oder per E-Mail weiter!

4MSysteme GmbH

Gmünder Straße 65
73614 Schorndorf

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